SloveniaHolidays.com > Info > Wie kommt man nach Slowenien?
Mit dem Auto
Slowenien liegt an der Kreuzung der europäischen Straßen, die über Wien und Graz nach Triest und Mailand führen und aus der Richtung München und Salzburg nach Zagreb. Man kann nach Slowenien mit einem Auto einreisen, indem man einen der Grenzübergänge mit Italien, Ungarn, Österreich oder Kroatien passiert. Slowenien verbinden mit seinen Nachbarstaaten insgesamt 64 internationale Grenzübergänge.
Unter diesen sind die wichtigsten:
- mit Italien: Škofije, Fernetiči
- mit Österreich: Šentilj (Spielfeld), Karavanke (Karawanken-Tunnel)
- mit Ungarn: Dolga vas, Hodoš
- mit Kroatien: Zavrč, Obrežje, Vinica, Sečovlje
An allen großen Grenzübergängen gibt es Wechselstuben, Restaurants und Geschäfte. Außerdem sind dort Lagerhallen sowie der Phytopathologische- und der Veterinärdienst.
Das Passieren der Grenze verläuft gemäß europäischen Standards. Die Staatsbürger der EU und der Schweiz benötigen für die Einreise nur ihren Personalausweis oder Führerschein. Personen aus den Staaten, die ein Visum brauchen, müssen dieses vor der Einreise bei einer diplomatischen Vertretung der Republik Slowenien im Ausland beantragen.
Autofahrer aus Ausland müssen bei der Einreise die grüne Karte, das internationale Versicherungsschutz für Fahrzeuge, vorweisen. Das Formular kann man an allen internationalen Grenzübergängen kaufen. Für Autofahrer, die aus Ländern kommen, mit denen Slowenien ein Sonderabkommen abgeschlossen hat, ist die internationale Autoversicherung nicht erforderlich.
Bei der Einreise nach Slowenien sollte der Autofahrer die Straßenverkehrsvorschriften für die Fahrt auf den slowenischen Straßen beachten u.z.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
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Innerhalb von Ortschaften: 50 km/h
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Außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
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Auf Schnellstraßen: 100 km/h
- Sicherheitsgurte müssen überall dort angelegt werden, wo sie eingebaut sind.
- Zum vorgeschriebenen Standardzubehör fürs Auto gehören: Pannendreieck, Erste-Hilfe-Kasten und Ersatzlampen; im Winter auch Schneeketten
- Beruffahrer (Taxifahrer, Kraftfahrzeugfahrer, Busfahrer) dürfen unter Alkoholeinfluss nicht fahren. Für alle anderen Fahrer darf der Alkoholwert im Blut nicht höher als 0.5 ‰ sein.
- Fahren mit Abblendlicht ist auch tagsüber gesetzlich vorgeschrieben.
- Schutzhelm ist obligatorisch für Motorradfahrer und Mitfahrer.